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Hygieneschulung in der Gastronomie: Belehrung nach IfSG und HACCP-Schulung

Hygieneschulung in der Gastronomie: Belehrung nach IfSG und HACCP-Schulung

Eine Hygieneschulung in der Gastronomie vermittelt allen Mitarbeitern, die mit Lebensmitteln arbeiten, wie sie Gäste vor lebensmittelbedingten Erkrankungen schützen: persönliche Hygiene, Temperaturen, Lagerung, Reinigung, Allergene und das HACCP-Konzept des Betriebs. Die Pflicht zur Schulung ergibt sich in der ganzen EU aus der Verordnung (EG) Nr. 852/2004. In Deutschland kommt die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (§ 42/§ 43 IfSG) hinzu: Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt oder einen beauftragten Arzt vor Arbeitsbeginn, danach Belehrung durch den Arbeitgeber und Wiederholung alle zwei Jahre. In Österreich spricht man meist von Hygiene- bzw. HACCP-Schulung, die sich an den Hygieneleitlinien orientiert. Im Folgenden lesen Sie, was wo gilt, was in die Schulung gehört und wie Sie Nachweise sauber führen.

Die Pflichten im Überblick

Deutschland Österreich
EU-Grundlage VO (EG) Nr. 852/2004 – Schulung der Beschäftigten in Lebensmittelhygiene, HACCP-basierte Verfahren (Art. 5) VO (EG) Nr. 852/2004 – wie links
Nationale Regeln Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV), Infektionsschutzgesetz (§ 42, § 43 IfSG) LMSVG, Hygieneleitlinien des BMSGPK
Belehrung vor Arbeitsbeginn Erstbelehrung nach § 43 IfSG durch Gesundheitsamt oder beauftragten Arzt, mit Bescheinigung keine dem IfSG entsprechende behördliche Erstbelehrung
Wiederholung Belehrung durch den Arbeitgeber nach Aufnahme der Tätigkeit und danach alle zwei Jahre, dokumentiert regelmäßige Schulung durch den Betrieb, Häufigkeit nach eigenem Konzept und Leitlinien
Allergene Information zu den 14 Hauptallergenen nach LMIV LMIV und Allergeninformationsverordnung

In Deutschland: Belehrung nach Infektionsschutzgesetz

Wer gewerbsmäßig bestimmte Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt oder in Küchen von Gaststätten und Gemeinschaftsverpflegung arbeitet, braucht vor der ersten Tätigkeit eine Erstbelehrung nach § 43 IfSG. Sie wird vom Gesundheitsamt oder einem von ihm beauftragten Arzt durchgeführt; der Mitarbeiter erhält eine Bescheinigung, die Sie als Arbeitgeber aufbewahren.

Inhalt der Belehrung sind vor allem die Tätigkeitsverbote nach § 42 IfSG: Wer an bestimmten Infektionskrankheiten erkrankt ist, im Verdacht steht oder bestimmte Erreger ausscheidet, darf nicht mit den betroffenen Lebensmitteln arbeiten. Die Mitarbeiter müssen wissen, bei welchen Symptomen sie die Leitung sofort informieren müssen – etwa bei Durchfall, Erbrechen oder infizierten Wunden.

Nach Aufnahme der Tätigkeit belehrt der Arbeitgeber selbst – und wiederholt diese Belehrung alle zwei Jahre. Die Teilnahme ist zu dokumentieren. Hier geht in der Praxis am meisten verloren: Mitarbeiter wechseln, Termine werden vergessen, die Unterschriftenliste liegt irgendwo.

Zusätzlich verlangt die LMHV eine Schulung in Lebensmittelhygiene für Personen, die mit leicht verderblichen Lebensmitteln umgehen. Die IfSG-Belehrung ersetzt diese fachliche Hygieneschulung nicht – beide gehören zusammen.

In Österreich: Hygieneschulung und HACCP-Schulung

Eine behördliche Erstbelehrung wie in Deutschland gibt es in Österreich nicht. Die Pflicht, Mitarbeiter in Lebensmittelhygiene zu schulen, folgt direkt aus der VO (EG) Nr. 852/2004, und die Lebensmittelaufsicht der Länder prüft bei Kontrollen, ob das Personal geschult ist und ob es Nachweise gibt. Wie eine Schulung inhaltlich aussehen kann, beschreiben die Hygieneleitlinien des BMSGPK.

In der Praxis hat sich dafür der Begriff HACCP-Schulung eingebürgert: Viele Betriebe schulen neue Mitarbeiter beim Eintritt und frischen die Inhalte regelmäßig auf. Für die Allergeninformation in der Gastronomie sieht die Allergeninformationsverordnung vor, dass Auskünfte durch entsprechend geschultes Personal gegeben werden können – auch dafür sollten Schulungsnachweise vorliegen.

Was in die Hygieneschulung gehört

Unabhängig vom Land sollte eine Hygieneschulung in der Gastronomie diese Themen abdecken:

  1. Persönliche Hygiene. Händewaschen (wann und wie), Arbeitskleidung, Kopfbedeckung, Schmuck, Umgang mit Wunden.
  2. Krankheit und Meldepflicht. Bei welchen Symptomen nicht gearbeitet wird und wen man informiert.
  3. Temperaturen. Kühlkette, Tiefkühlung, Garen, Abkühlen, Warmhalten – mit den Sollwerten aus Ihrem Konzept.
  4. Lagerung und Kennzeichnung. Trennung roh/gegart, Datum auf angebrochener Ware, FIFO.
  5. Kreuzkontamination. Getrennte Bretter und Utensilien, Arbeitsabläufe von unrein nach rein.
  6. Reinigung und Desinfektion. Reinigungsplan, Dosierung, Einwirkzeiten, Umgang mit Chemikalien.
  7. Allergene. Die 14 Hauptallergene nach LMIV, Vermeidung von Kreuzkontakt, Auskunft an Gäste.
  8. HACCP im eigenen Betrieb. Welche kritischen Punkte es gibt, was gemessen und aufgezeichnet wird, was bei Abweichungen zu tun ist (siehe HACCP in der Gastronomie).
  9. Schädlinge und Abfall. Woran man Befall erkennt, wie Abfälle gelagert werden.

Halten Sie die Schulung praxisnah: Zeigen Sie die Handwaschplätze, das Thermometer, den Reinigungsplan an der Wand. Ein Vortrag mit 80 Folien bleibt nicht hängen; zehn Minuten am Kühlraum schon.

Nachweise: was dokumentiert werden sollte

Bei der Lebensmittelkontrolle wird oft nach Schulungsnachweisen gefragt. Ein sauberer Nachweis enthält:

  • Name des Mitarbeiters und Position;
  • Datum, Thema und Dauer der Schulung;
  • wer geschult hat;
  • Unterschrift oder digitale Bestätigung des Mitarbeiters;
  • in Deutschland zusätzlich: Bescheinigung der Erstbelehrung nach § 43 IfSG und Termin der nächsten Wiederholung.

Ein Wissenstest am Ende macht den Nachweis aussagekräftiger: Er zeigt, dass der Mitarbeiter die Inhalte verstanden hat, und nicht nur, dass er anwesend war.

Wissen regelmäßig prüfen

Hygieneschulung ist kein einmaliges Ereignis. Was hilft:

  • Kurze Auffrischungen im Schichtbriefing, z. B. ein Thema pro Woche.
  • Tests nach Position. Küche, Service, Spülküche brauchen unterschiedliche Schwerpunkte.
  • Verknüpfung mit Kontrollen. Fallen bei der täglichen Hygienekontrolle vor der Schicht immer wieder dieselben Punkte auf, wird genau dieses Thema nachgeschult.
  • Fristen im Blick. Wer ist wann wieder dran? Eine Liste im Kopf der Leitung genügt dafür nicht.

Hygieneschulung mit jeCheck

Mit den Mitarbeitertests in jeCheck prüfen und dokumentieren Sie das Wissen Ihres Teams:

Hinweis: Die Erstbelehrung nach § 43 IfSG in Deutschland führt das Gesundheitsamt oder ein beauftragter Arzt durch – ein Online-Test ersetzt sie nicht. Für die Wiederholungsbelehrung durch den Arbeitgeber und die fachliche Hygieneschulung ist er dagegen ein praktischer Nachweis.

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